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Standesamtliche Trauung in Österreich: Unterlagen, Fristen und Kosten

In Österreich seid ihr erst verheiratet, wenn ihr am Standesamt Ja gesagt habt. Was ihr dafür braucht, wann ihr euch anmeldet und was es kostet: die offiziellen Angaben, in der Reihenfolge, in der ihr sie braucht.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Nur die standesamtliche Trauung zählt. Eine religiöse Trauung hat vor den Behörden keine Rechtsgültigkeit.
  • Anmelden könnt ihr euch bei jedem Standesamt in Österreich. Die Trauung selbst kann an einem anderen Standesamt stattfinden.
  • Sechs Monate vorher ist der richtige Zeitpunkt. Die Ermittlung der Ehefähigkeit gilt höchstens sechs Monate.
  • Beide kommen persönlich. Wer nicht kann, braucht ein eigenes Formular.
  • Die Gebühren des Bundes sind überschaubar: 74 Euro für das Verfahren, dazu 5,45 bis 54,50 Euro für die Trauung. Was eure Gemeinde zusätzlich verlangt, fragt ihr dort.

Alle Angaben stammen von oesterreich.gv.at, dem Portal der österreichischen Verwaltung, Stand 12. Oktober 2026. Gebühren und Unterlagen können sich ändern. Verbindlich ist, was euch euer Standesamt sagt.

Schritt 1: Die Anmeldung

Vor der Trauung prüft das Standesamt, ob ihr heiraten dürft. Das Verfahren heißt „Ermittlung der Ehefähigkeit“, und umgangssprachlich sagen viele noch „Aufgebot“ dazu. Es ist ein Termin, bei dem das Standesamt eure Urkunden durchsieht und das Ergebnis in einer Niederschrift festhält.

Wo: bei jeder Personenstandsbehörde in Österreich, also bei jedem Standesamt. Ihr seid nicht an euren Wohnort gebunden, und die Trauung kann an einem anderen Standesamt stattfinden als die Anmeldung. Einige Standesämter bieten eine Terminreservierung im Internet an.

Wann: etwa sechs Monate vor dem Wunschtermin. Früher hat keinen Sinn, denn die Feststellung der Ehefähigkeit gilt höchstens sechs Monate ab dem Tag, an dem sie getroffen wurde. Eine Mindestfrist zwischen Anmeldung und Trauung gibt es nicht mehr, und auch der Aushang an der Amtstafel ist entfallen.

Wer: grundsätzlich ihr beide. Kann eine Person nicht zur Anmeldung kommen, braucht sie das Formular „Erklärung zur Ermittlung der Ehefähigkeit“, das es bei jedem Standesamt gibt.

Beliebte Termine, vor allem Samstage im Sommer, sind früh vergeben. Fragt deshalb schon vor der Anmeldung beim Standesamt nach, wann ihr euren Wunschtermin reservieren könnt.

Schritt 2: Die Unterlagen

Was ihr mitbringt, hängt von eurer Situation ab.

Österreichische Staatsbürger:innen, ledig

  • amtlicher Lichtbildausweis, also Reisepass oder Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit, sofern sie nicht im Zentralen Staatsbürgerschaftsregister eingetragen ist
  • bei Hauptwohnsitz im Ausland: Nachweis des Hauptwohnsitzes
  • gegebenenfalls Nachweis akademischer Grade

Wenn eine:r von euch schon verheiratet oder verpartnert war

  • Heiratsurkunde der letzten Ehe oder Partnerschaftsurkunde
  • Nachweis der Auflösung: Scheidungsurteil oder -beschluss mit Rechtskraftbestätigung, oder die Sterbeurkunde der verstorbenen Person

Wenn ihr gemeinsame Kinder habt

  • Geburtsurkunden der Kinder
  • das Anerkenntnis der Vaterschaft oder Elternschaft, falls es noch nicht in der Geburtsurkunde steht

Mit ausländischer Staatsangehörigkeit

Welche Dokumente nötig sind, hängt vom Herkunftsstaat ab. Erfragt es beim Standesamt, bevor ihr Urkunden besorgt. Fremdsprachige Urkunden brauchen eine Übersetzung und meist eine Apostille oder Beglaubigung. Für Deutschland, Italien und die Schweiz gibt es Abkommen, nach denen das Standesamt das Ehefähigkeitszeugnis direkt im Heimatstaat anfordert.

Das Standesamt kann im Einzelfall weitere Urkunden verlangen. Ein Anruf vor dem Termin erspart den zweiten Weg.

Schritt 3: Die Kosten

Das sind die Gebühren des Bundes, wie sie oesterreich.gv.at im Oktober 2026 nennt:

Wofür Betrag
Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit 74 Euro
Vorlage ausländischer Schriften 193 Euro
Trauung im Amtsraum, während der Dienststunden 5,45 Euro
Trauung im Amtsraum, außerhalb der Dienststunden 10,90 Euro
Trauung außerhalb der Amtsräume 54,50 Euro

Im einfachsten Fall, also ohne ausländische Urkunden und mit einer Trauung im Amtsraum während der Dienststunden, sind das zusammen 79,45 Euro.

Dazu kommt, was das Standesamt selbst verlangt: Kommissionsgebühren, etwa wenn die Standesbeamtin zu euch in die Location kommt, und Extras wie Musik. Diese Beträge legt jede Gemeinde fest, und sie unterscheiden sich von Ort zu Ort. Fragt bei eurem Standesamt nach, bevor ihr einen Samstag oder einen besonderen Ort einplant.

Wie sich die Gebühren in das ganze Hochzeitsbudget einfügen, zeigt der Budgetrechner.

Schritt 4: Die Trauung

Bei der Trauung seid ihr beide persönlich und gleichzeitig anwesend. Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte fragt euch einzeln und nacheinander, ob ihr die Ehe eingehen wollt. Wenn ihr beide Ja gesagt habt, seid ihr verheiratet.

  • Ausweis: Ihr beide und eure Trauzeug:innen bringt einen amtlichen Lichtbildausweis mit.
  • Trauzeug:innen: keine, eine oder zwei Personen. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und die Sprache der Trauung verstehen.
  • Ort: jedes Standesamt. Außerhalb der Amtsräume geht es, wenn das Standesamt das anbietet und der Ort der Bedeutung der Ehe angemessen ist. Darüber entscheidet das Standesamt.
  • Wer heiraten kann: Seit 1. Jänner 2019 können in Österreich auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten.

Welche Abläufe das Standesamt für die Feier anbietet, erfahrt ihr bei der Anmeldung.

Schritt 5: Danach

Wer mit der Heirat den Namen ändert, braucht neue Dokumente. Das wird wichtig, wenn die Flitterwochen ins Ausland führen: Mit einem neuen Namen braucht ihr einen neuen Reisepass. Erkundigt euch rechtzeitig vor der Hochzeit bei der Passbehörde.

Denkt außerdem daran, den Sonderurlaub rechtzeitig bei eurem Arbeitgeber zu melden.

Die Amtswege im Zeitplan

  1. Ein Jahr bis acht Monate vorher: Wunschtermin und Ort überlegen, beim Standesamt nachfragen, wie Termine vergeben werden. Für eine kirchliche Trauung den Termin mit der Pfarre abstimmen.
  2. Sechs Monate vorher: Unterlagen zusammenstellen und zur Anmeldung gehen. Klärt bis dahin, wie ihr nach der Hochzeit heißen wollt.
  3. In den Wochen davor: Trauzeug:innen an den Ausweis erinnern, den Ablauf mit dem Standesamt abstimmen.
  4. Danach: Dokumente auf den neuen Namen ändern lassen.

Wie die Amtswege zum Rest der Planung passen, steht im Zeitplan für die Hochzeitsplanung.

So geht es mit Wedding Buddy

Die Checkliste von Wedding Buddy trägt die Amtswege mit ein, darunter „Termin für die Trauung anfragen“ und „Dokumente für die Trauung besorgen“, jeweils mit einem Datum, das zu eurem Hochzeitstag passt. Gibt es neben dem Standesamt noch eine Feier oder eine kirchliche Trauung, legt ihr sie in der Gästeliste als eigene Anlässe an und ladet zu jedem nur ein, wer dabei sein soll.

Quellen

Häufige Fragen

Wie lange vor der Hochzeit müssen wir uns am Standesamt anmelden?

Empfohlen sind sechs Monate vor dem Wunschtermin, und früher geht es nicht: Die Ermittlung der Ehefähigkeit gilt höchstens sechs Monate. Eine Mindestfrist zwischen Anmeldung und Trauung gibt es nicht mehr.

Brauchen wir Trauzeug:innen?

Nein. Am Standesamt könnt ihr ohne, mit einer oder mit zwei Trauzeug:innen heiraten. Wer Trauzeug:in ist, muss mindestens 18 Jahre alt sein, sich mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen und die Sprache der Trauung verstehen.

Reicht eine kirchliche Trauung?

Nein. Eine religiöse Trauung hat in Österreich vor den Behörden keine Rechtsgültigkeit. Verheiratet seid ihr durch die Trauung am Standesamt; die kirchliche Feier kommt dazu, wenn ihr sie wollt.

Müssen wir am Standesamt unseres Wohnorts heiraten?

Nein. Anmelden könnt ihr euch bei jedem Standesamt in Österreich, und die Trauung kann an einem anderen Standesamt stattfinden als die Anmeldung. Trauungen außerhalb der Amtsräume sind möglich, wenn das gewählte Standesamt sie anbietet.

Was kostet die Trauung am Standesamt?

Nach den Angaben auf oesterreich.gv.at vom Oktober 2026 kostet das Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit 74 Euro. Für die Trauung kommt eine Bundesverwaltungsabgabe dazu: 5,45 Euro im Amtsraum während der Dienststunden, 10,90 Euro außerhalb der Dienststunden und 54,50 Euro außerhalb der Amtsräume. Weitere Kosten legt das jeweilige Standesamt fest.

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